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 <title>arranca! - Überwachen &amp; Strafen</title>
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 <title>Verdammt lang quer</title>
 <link>https://arranca.org/ausgabe/45/verdammt-lang-quer</link>
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                    &lt;p&gt;...&lt;em&gt;“Solidarität ist politisch, nicht erst als Solidarität mit  Politischen, sondern als Wei-gerung, nur unter dem Büttel des  Wertgesetzes, nur unter dem Aspekt von Tauschwert zu handeln.  Solidarität ist ihrem Wesen nach herrschaftsfreies Handeln, als solches  immer Widerstand gegen den Einfluss der herrschenden Klasse auf die  Beziehungen der Menschen zueinander [...]. Im Sinne des Systems sind  Leute, deren Handlungen sich nicht an den Erfolgskriterien des Systems  orientieren, Ausgeflippte und Trottel oder Versager .[...] Jede  politische Arbeit ist auf Solidarität angewiesen.“&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

        &lt;/div&gt;
        &lt;/div&gt;
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&lt;blockquote&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;“Solidarität ist politisch, nicht erst als Solidarität mit Politischen, sondern als Wei-gerung, nur unter dem Büttel des Wertgesetzes, nur unter dem Aspekt von Tauschwert zu handeln. Solidarität ist ihrem Wesen nach herrschaftsfreies Handeln, als solches immer Widerstand gegen den Einfluss der herrschenden Klasse auf die Beziehungen der Menschen zueinander [...]. Im Sinne des Systems sind Leute, deren Handlungen sich nicht an den Erfolgskriterien des Systems orientieren, Ausgeflippte und Trottel oder Versager .[...] Jede politische Arbeit ist auf Solidarität angewiesen.“&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;/blockquote&gt;
&lt;h4&gt;Solidarität – allgemein&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Der Fremdwörterduden erklärt Solidarität als „Zusammengehörigkeitsgefühl, Kameradschaftsgeist, Übereinstimmung“. Aber wenn Solidarität nur ein Gefühl wäre, wäre sie unreflektiert, vielleicht gar dumpf. Kameradschaftsgeist findet sich bei Soldaten, Bullen und Nazis. Und wäre Solidarität nur Übereinstimmung, wäre sie unkritisch. Linke Solidarität beruht auf gegenseitigem Respekt und einem Verhältnis zwischen Subjekten –, nicht zu Objekten, die artig Danke sagen. Diese politische Solidarität steht gegen die egoistische Konkurrenz aller gegen aller, dagegen, dass nur die Fitten und Reichen gut wegkommen, gegen die Kumpanei von Männerbünden, gegen den Nationalismus, der Flüchtlinge und Nicht-Bio-Deutsche ausschließt und verfolgt, gegen Sozialdarwinismus, der „Behinderten“ ein Lebensrecht in der Gesellschaft abspricht. Alle, die auf Zusammenarbeit und Organisierung angewiesen sind, um überhaupt eine Chance auf Veränderung ihrer Lage zu bekommen, brauchen Solidarität. Die Solidarität mit politischen Gefangenen, die einer unfairen, gesteuerten Justiz und miesen, wenn nicht folterähnlichen Haftbedingungen ausgesetzt sind, spielte immer eine wichtige Rolle, da das, was sich als Verfolgung einer „politischen Straftat“ geriert, tatsächlich jedes vertrauensvolle solidarische Leben, Arbeiten und Kämpfen außerhalb der staatlich gesetzten Grenzen des Protestes beenden und das so eigennützige wie ängstliche bürgerliche Individuum wieder herstellen soll.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Solidarität – konkret&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Im September 2011 wurden Sonja Suder (79) und Christian Gauger (70) nach 33 Jahren im Exil von Frankreich an Deutschland ausgeliefert, Christian in einem Krankenwagen liegend. Obwohl er nach einem Herzstillstand seit 1997 auf ständige Betreuung angewiesen ist, wurde er erst nach über einem Monat von der Haft verschont. Sonja sitzt im Knast Frankfurt-Preungesheim und dürfte die älteste Untersuchungsgefangene Europas sein. Die Staatsanwaltschaft will ihnen 2012 den Prozess machen.&lt;br /&gt;Sonja und Christian werden zwei Anti-Atom-Anschläge der Stadtguerillagruppe Revolutionäre Zellen (RZ) vorgeworfen: Der vom August 1977 richtete sich gegen den deutschen Konzern MAN wegen dessen Hilfe bei der Herstellung von Atombomben des Apartheidregimes in Südafrika. Der zweite richtete sich gegen die KSB AG, den damals weltweit größten Pumpenhersteller für AKWs. Außerdem sollen Sonja und Christian im Mai 1978 an einem Brandanschlag auf das Heidelberger Schloss beteiligt gewesen sein, der den Widerspruch zwischen der schicken Touristenfassade Heidelbergs und der profitorientierten Abrisspolitik ganzer Stadtviertel beleuchten sollte. Bei diesen Vorwürfen stützt sich die Anklage auf angebliche Aussagen von Hermann F. Auf seinen Knien explodierte im Sommer 1978 ein Sprengsatz – angeblich für eine RZ-Aktion bestimmt. Hermann verlor seine Augen, beide Beine und erlitt schwere Verbrennungen. Unter starken Schmerz- und Beruhigungsmitteln wurde er in einem Krankenhaus, später einer Polizeikaserne, völlig isoliert. Seine einzigen „Bezugspersonen“ waren Staatsschutzbullen und Staatsanwälte. Hermann blieb 18 Wochen lang in dieser Situation absoluter Hilflosigkeit. Nachdem er der Isolation entkommen war, wies er alle „Aussagen“ zurück.&lt;br /&gt;Im Herbst 1978, inmitten der staatlichen Jagd auf Linksradikale, bemerkten Sonja und Christian, dass sie observiert werden, und verreisten mit unbekanntem Ziel. 22 Jahre nach ihrem Verschwinden, im Jahr 2000, wurden sie in Paris festgenommen. Inzwischen, 1999, war dem Kronzeugen Hans Joachim Klein nach 24 Jahren eingefallen, Sonja hätte 1975 Waffen für die Aktion eines palästinensisch-deutschen Kommandos gegen die OPEC-Konferenz der Erölminister nach Wien gebracht. Das Landgericht Frankfurt hatte diese Aussage Kleins bereits in einem anderen Verfahren als unglaubwürdig abgewiesen, aber im Haftbefehl und in der Anklage gegen Sonja wurde und wird sie weiterhin aufgeführt. Dennoch lehnte ein französisches Gericht im Jahr 2000 den deutschen Auslieferungsantrag ab, die beiden konnten gegen eine Kaution von ein paar hundert Euro in Frankreich bleiben. 2007 beantragte die deutsche Justiz auf Anregung des Pariser BKA-Residenten einen nun juristisch möglichen europäischen Haftbefehl. 2010 stimmte die französische Justiz der Auslieferung zu. &lt;br /&gt;Der Prozess gegen sie wird nur deshalb so hartnäckig betrieben, weil sie sich geweigert haben, mit der Staatsschutzjustiz zusammenzu-&lt;br /&gt;arbeiten: Das Angebot einer Bewährungsstrafe bei freiwilliger Rückkehr nach Deutschland und Ablegen eines Geständnisses lehnten sie ab.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie bei allen politischen Anklagen soll legitimer Widerstand kriminalisiert werden. Ein Verbrechen war aber die Aufrüstung eines Rassistenregimes und nicht der militante Widerstand dagegen, ein Verbrechen war und ist die Zerstörung lebenswerter und bezahl-barer Stadtteile, nicht der Protest gegen die Gentrifizierung, und ein Verbrechen ist das Atomprogramm, nicht der Anti-AKW-Widerstand. Während die BRD Atomexporte bis heute unterstützt und kein Konzern wegen Unterstützung des Apartheidregimes belangt wurde, soll Sonja und Christian wegen Aktionen gegen diese Verbrechen der Prozess gemacht werden. &lt;br /&gt;Der Lebensweg der beiden zeigt, dass ein Leben ohne bürgerliche Karriere und Anpassung an das herrschende System möglich war und ist. „68er“ wie sie wurden nicht zu Grünen Opportunisten oder machtgierigen Politikern. Also: Solidarität mit Sonja und Christian!&lt;/p&gt;


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 <category domain="https://arranca.org/tag/repression">Repression</category>
 <category domain="https://arranca.org/tag/ueberwachen-strafen">Überwachen &amp; Strafen</category>
 <category domain="https://arranca.org/category/abschnitt/ausserhalb-des-schwerpunkts">Ausserhalb des Schwerpunkts</category>
 <pubDate>Tue, 28 Feb 2012 13:22:49 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Admin istrator</dc:creator>
 <guid isPermaLink="false">654 at https://arranca.org</guid>
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<item>
 <title>Über Synergien zwischen neonazistischem Terror und Staatsterrorismus</title>
 <link>https://arranca.org/ausgabe/45/ueber-synergien-zwischen-neonazistischem-terror-und-staatsterrorismus</link>
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                    &lt;p&gt;&lt;em&gt;Über 13 Jahre lang wurde die rassistische Mordserie stereotyp und  unisono einem kriminellen ausländischen Milieu zugeordnet. Von  „Döner-Morden“ war die Rede. Innerhalb von Tagen wusste man aber eine  Menge über einen Nationalsozialistischen Untergrund/NSU, seine  Mitglieder, über seine Verbindungen und das politische Umfeld. &lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

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&lt;p&gt;&lt;em&gt;Über 13 Jahre lang wurde die rassistische Mordserie stereotyp und unisono einem kriminellen ausländischen Milieu zugeordnet. Von „Döner-Morden“ war die Rede. Innerhalb von Tagen wusste man aber eine Menge über einen Nationalsozialistischen Untergrund/NSU, seine Mitglieder, über seine Verbindungen und das politische Umfeld. &lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Mitglieder des NSU waren jahrelang in neonazistischen „Freien Kameradschaften“ organisiert. Zu deren Credo gehört, alles, was nicht deutsch genug aussieht, in Angst und Schrecken zu versetzen, um „national befreite Zonen“ zu schaffen. Dazu zählten Angriffe auf MigrantInnen und Geschäfte, die diesen gehörten ebenso, wie Angriffe auf antifaschistische Gruppierungen. Dass Todeslisten dieser organisierten Neonazis existieren, ist seit Langem – auch den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden – bekannt.&lt;br /&gt;Bislang werden im Zeitraum zwischen 2001 und 2006 zehn Morde dem NSU zugeordnet. Zwei Mitglieder des NSU sollen sich 2011 das Leben genommen haben, das dritte Mitglied soll am selben Tag das Haus, in dem sie gemeinsam lebten, in Brand gesteckt haben.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Im Tal der Ahnungslosen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Diese ganze Zeit über verbreiteten Polizei, Verfassungsschutzbehörden und Medien über die politischen Motive der neun Morde lediglich eine Version. Es handele sich dabei um Abrechnungen innerhalb eines kriminellen und ausländischen Milieus. Obwohl genau dieses Motiv in keinem einzigen Fall bewiesen werden konnte und Hinweise auf rassistische Motive vorlagen, blieb man bei dieser Interpretation. Doch wenn Polizei, Verfassungsbehörden und Presse dieser Mordserie das Brandmal “Döner-Morde” geben, wenn sich eine Sonderkommission der Polizei den Namen “Soko Bosporus” gibt, dann verschweigen sie nicht nur rassistische, neonazistische Motive, sondern sie bedienen sich selbst rassistischer Zuschreibungen. Quasi über Nacht tauchen dann aber 24 Aktenordner beim Thüringer Verfassungsschutz auf, voll mit Indizien und Spuren, deren Auswertung zu raschen „Fahndungserfolgen“ führte.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Hat der Verfassungsschutz über Jahre die Verfolgung der NSU-Mitglieder durch die Polizei verhindert?&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Man kennt es aus dem Fernsehen, aus vielen Krimiserien: Es kommt zu einem schweren Verbrechen. Die Polizei erscheint mit Blaulicht am Tatort und nimmt die Ermittlungen auf. Dabei stößt sie auf brisante Hinweise und will diesen nachgehen. Dann taucht entweder ein Beamter in Zivil auf, erklärt den Ermittlern, dass sie den Fall übernehmen oder der leitende Polizeibeamte wird zum Chef gerufen, der ihm mit vielsagenden Blicken erklärt, dass sie aus dem Fall raus sind. Anweisung von oben …&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diesen Konflikt zwischen Polizei- und Geheimdienststellen gibt es nicht nur im Fernsehen. Polizeidienststellen haben (für gewöhnlich) die Aufgabe, Straftaten aufzuklären. Geheimdienste, hier der Verfassungsschutz und möglicherweise der MAD/Militärischer Abschirmdienst, decken Straftaten und verhindern deren Aufklärung, wenn dies „übergeordnete Interessen“ gebieten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Magazin Stern veröffentlichte Auszüge aus einem Observationsprotokoll des US-Militärgeheimdienstes Defense Intelligence Agency (DIA) vom Tag des „Polizistenmords von Heilbronn“. Darin wird detailliert beschrieben, dass in diese Schießerei nicht nur besagte Polizeibeamte, sondern auch ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes involviert waren. Nicht nur die Anwesenheit von Verfassungsschutzbeamten ist darin vermerkt, sondern ein weiteres wichtiges Detail. In dem Protokoll wird festgehalten, dass es sich bei den Attentätern um „right wing operatives“, also um Neonazis handelte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Mordanschlag auf eine Polizistin dürfte das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Doch schon lange davor bauten sich Spannungen zwischen Polizeibehörden und Verfassungsschutzabteilungen auf. Das belegen Hinweise, die die Be- und Verhinderung der Polizeiarbeit auf Anweisung von oben dokumentieren. So war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, „dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.“ (Frankfurter Rundschau vom 8.12.2011) Es ist also eine Legende, dass die im Jahr 1998 abgetauchten Neonazis „spurlos“ verschwunden seien. Tatsache ist vielmehr, dass diese Neonazis nur abtauchen konnten, weil sie den Schutz von Verfassungsbehörden genossen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Die Legende von den Pannen innerhalb der Sicherheitsbehörden&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die „Versäumnisse“ und „Pannen“, die Polizei- und Verfassungsbehörden einräumen, werden mit mangelnder Zusammenarbeit erklärt. Dies geht mit der Forderung aus der Politik einher, dass in Zukunft Polizei und Verfassungsschutz enger und koordinierter (in Lagezentren) zusammenarbeiten müssten. Diese Eingeständnisse führen nicht nur in die Irre, die Forderung nach koordinierten Lagezentren stellt zudem eine weitere Verhöhnung der Opfer dar. Die Tatsache, dass über 13 Jahre hinweg erfolgreich verhindert werden konnte, was innerhalb von Wochen möglich wurde, beweist, dass über ein Jahrzehnt lang alle daran Beteiligten an einem Strick gezogen haben.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Die Selbstmordthese ist so evident wie die Behauptung, die NSU-Mitglieder seien spurlos verschwunden&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Der Tod der beiden NSU-Mitglieder in Zwickau im November 2011 wird unisono als Selbstmord kommuniziert. Diese Version wird in allen Medien vertreten, obwohl dieselben Medien einräumen, dass sie sich jahrelang an der Nase herumführen ließen und so mitgeholfen haben, falsche Fährten festzutreten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Allein die Tatsache, dass es für den Tathergang zwei gravierend voneinander abweichende Versionen gibt, müsste jedoch stutzig machen.&lt;br /&gt;Die erste Version entstand kurz nach dem Überfall und wird von der Thüringer Allgemeinen, die sich dabei auf Polizeiangaben stützte, so beschrieben: Die Bankräuber benutzten bei ihrem Banküberfall einen Wohnwagen, dessen Spur auch Stunden später zu den NSU-Mitgliedern führte. Die Beamten näherten sich dem verdächtigen Wohnwagen. Dann hörten sie „aus dem Innenraum zwei Knallgeräusche“ … Kurz darauf brannte der Wohnwagen und dann war alles vorbei.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die zweite Version ist jünger und stammt vom Leiter der Soko in Thüringen, der mit seinem Einsatzkommando am selben Tatort war: Dieses Mal benutzten die Täter Fahrräder für ihren Banküberfall. Dieses Mal wurden diese ihr Verhängnis. Als die Beamten auf den Wohnwagen stießen, wurden sie sofort mit MP-Salven empfangen: „Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. Sie haben sofort auf uns geschossen“. Dann soll die MP geklemmt haben, worauf die Schützen sich selbst umgebracht hätten.&lt;br /&gt;Wenn beide Versionen so deutlich auseinanderliegen: Warum wird die Selbstmordthese nicht in Frage gestellt? Hat man Angst davor, sich vorzustellen, wie es anders gewesen sein könnte?&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Inszenierter Selbstmord?&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Wenn irgendjemand über 13 Jahre hinweg im „Untergrund“ sicher war, dann der NSU! Was war an dieser staatlich lizenzierten Erfolgstory aussichtslos? Warum sollte eine klemmende MP der Grund sein, sich selbst zu erschießen, obwohl die beiden Neonazis noch im Besitz anderer Waffen waren?&lt;br /&gt;Wie darf man sich das vorstellen: Zuerst schießen die beiden mit der MP um sich, dann klemmt diese, Zeit genug, mit der rechten Hand ihre Komplizin anzurufen, mit der linken den Campingwagen in Brand zu setzen, und nachdem alles ordentlich erledigt wurde, sich selbst umzubringen?Das In-Brand-Setzen des Campingwagens, das Abbrennen des Basislagers/Hauses in Zwickau, die Beseitigung von Spuren, macht nur Sinn, wenn jemand an die Zeit danach denkt, was in aller Regel Lebende tun …&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Wie viele V-Männer hatte die NPD im Verfassungsschutz – oder war es doch umgekehrt?&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Fügt man alle bis heute aufgetauchten Indizien und Spuren zusammen, darf festgehalten werden: Die Existenz des NSU ist ohne die NPD denkbar, aber nicht ohne die finanzielle, logistische und geheimdienstliche Unterstützung des Verfassungsschutzes in Thüringen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Legitimation des Verfassungsschutzes wird immer wieder damit begründet, dass die von ihm finanzierten V-Männer Einblick in neonazistische Strukturen gewähren, um Straftaten und Verbrechen zu verhindern. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Ohne das Zutun verschiedener Verfassungsschutzbehörden wäre die Mordserie nicht möglich gewesen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Der Rettungsschirm für den NSU liegt im Innenministerium&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Selbstverständlich reichen auch die Befugnisse des Verfassungs&lt;br /&gt;schutzes nicht aus, schon gar nicht über einen Zeitraum von über 13 Jahren, in aller Selbstherrlichkeit die Polizei zu behindern bzw. zu hintergehen.&lt;br /&gt;Ganz gleich, welchen Anteil Polizei und Verfassungsschutz an der Mordserie des NSU hatten, oberste Dienststelle ist das Innenministerium.&lt;br /&gt;Der Schlüssel für die fortgesetzte Untätigkeit, der Schlüssel für den verbrecherischen Umstand, dass Mitglieder des NSU über zehn Jahre hinweg morden konnten, liegt also im Innenministerium des Landes Thüringen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Warum wird bis heute nicht gegen die jeweiligen Innenminister wegen des Verdachts der Strafvereitelung und des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt?&lt;/p&gt;


&lt;!--
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 <pubDate>Tue, 28 Feb 2012 13:14:07 +0000</pubDate>
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 <title>Digitaler Kontrollwahn im Schengenland</title>
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                    &lt;p&gt;Spätestens seit der faktischen Abschaffung des deutschen Asylrechts im  Jahr 1993 hat sich die zunehmende Abschottung der Europäischen Union und  ihrer Mitgliedsstaaten zu einem zentralen Politikfeld für die radikale  Linke entwickelt. Mit Kampagnen, direkten Aktionen und internationalen  Vernetzungen wie etwa im Rahmen der No-Border-Camps agieren  Aktivist_innen inner- und außerhalb Europas gegen den Ausbau der  sogenannten Festung Europa. Vor allem die 2005 gegründete europäische  Grenzschutzagentur Frontex steht für die menschenverachtende Grenz- und  Migrationspolitik der EU. Bei ihren Operationen im Mittelmeer und vor  den Kanarischen Inseln verletzt sie systematisch das internationale &lt;em&gt;Refoulement&lt;/em&gt;-Verbot,  das einem Staat verbietet, einen Flüchtling in ein Land  zurückzuschicken, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Aber auch die  überfüllten Flüchtlingslager in Italien und Griechenland, die  Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten sowie die  extra-territorialen Lager und Kontrollsysteme vor den Toren der EU  stehen immer wieder im Fokus linksradikaler wie auch bürgerrechtlicher  Kritik.&lt;/p&gt;

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&lt;p&gt;Spätestens seit der faktischen Abschaffung des deutschen Asylrechts im Jahr 1993 hat sich die zunehmende Abschottung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten zu einem zentralen Politikfeld für die radikale Linke entwickelt. Mit Kampagnen, direkten Aktionen und internationalen Vernetzungen wie etwa im Rahmen der No-Border-Camps agieren Aktivist_innen inner- und außerhalb Europas gegen den Ausbau der sogenannten Festung Europa. Vor allem die 2005 gegründete europäische Grenzschutzagentur Frontex steht für die menschenverachtende Grenz- und Migrationspolitik der EU. Bei ihren Operationen im Mittelmeer und vor den Kanarischen Inseln verletzt sie systematisch das internationale &lt;em&gt;Refoulement&lt;/em&gt;-Verbot, das einem Staat verbietet, einen Flüchtling in ein Land zurückzuschicken, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Aber auch die überfüllten Flüchtlingslager in Italien und Griechenland, die Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten sowie die extra-territorialen Lager und Kontrollsysteme vor den Toren der EU stehen immer wieder im Fokus linksradikaler wie auch bürgerrechtlicher Kritik. Gerade im Kontext der durch die sozialen und politischen Unruhen in Nordafrika ausgelösten Migrationsbewegungen nach Südeuropa und der militarisierten Antwort darauf ist noch einmal klar geworden, dass die EU lieber Tausende von Toten in Kauf nimmt, als ihre restriktive und menschenverachtende Grenz- und Migrationspolitik zurückzunehmen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Grenzräume innerhalb der Grenzen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die spektakulären und auch medial sehr präsenten Maßnahmen der EU zur Flüchtlingsabwehr stellen allerdings nur die Spitze des Eisbergs dar. Das physische Abdrängen von Flüchtlingsbooten durch die Frontex-Truppe, die hochtechnisierte Überwachung der Küsten und Grenzen in Süd- und Osteuropa und die Internierung und Abschiebung von Menschen, die es trotz alledem bis nach Europa geschafft haben, sind ‚nur’ der deutlich sichtbare Teil der europäischen Grenzpolitik. Sowohl auf europäischer Ebene als auch auf der Ebene der nationalen Mitgliedstaaten und ebenso der Länder und Städte gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Gesetzen und Institutionen, die die europäische Grenze auf unterschiedlichste Art und Weise produzieren und reproduzieren – fernab der ‚eigentlichen’ Außengrenze rund um den Schengenraum. Sie alle müssen als Bestandteil eines gesamteuropäischen Grenzregimes verstanden werden, das die EU zu einem riesigen Grenzraum macht, in dem Kontrolle und Überwachung schon heute beinahe omnipräsent sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auf europäischer Ebene wird die Verschärfung des Grenzregimes derzeit auf der Grundlage des &lt;em&gt;Stockholmer Programms&lt;/em&gt; vorangetrieben, eines von der Europäischen Kommission im Dezember 2009 verabschiedeten Strategiepapiers für sämtliche EU-weiten sicherheitspolitischen Maßnahmen bis 2014. Auf knapp 40 Seiten liegt hier der politische Aktions- und Bauplan vor, um ein nahezu lückenlos geschlossenes Überwachungssystem zu etablieren. Interne und externe Strategien sollen besser miteinander verknüpft werden – zum Zwecke der Effektivität von „Flüchtlingsbekämpfung“, wie es Angela Merkel 2009 so treffend herausrutschte, und weil es zwischen Mitgliedsstaaten und EU immer wieder zu Kompetenz- und Ressortstreitigkeiten kommt. Zentral ist dabei unter anderem der Ausbau des Europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR, einer Art Dachkonstruktion für unterschiedliche Überwachungssysteme (Satelliten, Kameras, Radar, Drohnen, Grenzsicherungsmaßnahmen) und Repressionsapparate (Abschiebelager, Rückübernahmeabkommen) zum Zwecke der Koordination und Aufrüstung derselben.&lt;a class=&quot;see-footnote&quot; id=&quot;footnoteref1_pxjw9wa&quot; title=&quot;Das heißt, es werden mehr Regionalbüros, Verbindungsbeamte, Eigenmittel, Technik- und Transportkapazität, Verfügungs- und Befehlsgewalt über nationale Kräfte geschaffen. Die notwendige Kooperation mit EU-Anrainerstaaten in der Zusammenarbeit mit Frontex und Eurosur wird weiterhin mittels Handelserleichterungen oder sonstigen Förderprogrammen im Rahmen von „Aktionsplänen“ der sogenannten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erkauft. ENP-„Aktionspläne“ werden seit 2005 mit Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, den besetzten palästinensischen Gebieten, Tunesien und der Ukraine umgesetzt. Die Umsetzung weiterer „Aktionspläne“ mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Libanon und Ägypten erfolgt seit 2006/2007.   &quot; href=&quot;#footnote1_pxjw9wa&quot;&gt;1&lt;/a&gt; Im Zuge dessen werden auch die Aktivitäten von Frontex und der European Gendarmerie Force (EGF) stärker eingebunden – (militärische) Einrichtungen, die als Träger einer „gemeinsamen Sicherheitskultur“ fungieren sollen – sowie das Europäische Polizeiamt (Europol), das mit dem Stockholmer Programm alle bisherigen rechtlichen, aber auch technischen Beschränkungen losgeworden ist.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Datenerfassungsmonster EU&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Hinter dem Stockholmer Titel &lt;em&gt;Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger&lt;/em&gt; verbirgt sich vor allem ein radikaler Kurs im Bereich der Datenerfassung, Datenzusammenführung, Datenverwaltung und Datenauswertung. Bei den EU-Bürokrat_innen läuft dies unter „Präventive Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung“ – womit die letzten Grenzen zwischen Migrations-, Sicherheitspolitik und Kriminalitätsbekämpfung aufgelöst werden. Gegen jegliche grundrechtlichen Einwände soll es nach dem „Prinzip der Verfügbarkeit“ möglich werden, sämtliche nationalen Datenbanken innerhalb der EU miteinander zu vernetzen. Unterschiedlichste Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten sollen Informationen einspeisen und auf den so generierten Datenpool zugreifen können. Zur Bewältigung der zu erwartenden Datenmenge wird eine neue Verwaltungsbehörde geschaffen, die Europol und Frontex untersteht und mittels Vermittlungsbeamt_innen in den nationalen Behörden „interoperieren“ soll. Nicht zuletzt lässt eine eigene Software zur „Auswertung“ und „Synthese der strategischen Informationen“ ahnen, wo der Trend trotz Datenschutzrhetorik hingeht: Wenn dieses europäische Datenerfassungsmonster erst einmal losgelassen ist, wird kaum jemand es mehr an die Kette legen können!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Während manche Mitgliedsstaaten noch Vorbehalte gegenüber der frei flottierenden Datenübermittlung äußern, hat der Deutsche Bundestag diesem System mit dem &lt;em&gt;Gesetz zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität&lt;/em&gt; bravourös zugearbeitet: Bundespolizei, Zoll und Länderpolizeien können bereits jetzt auf Europol-Datenbanken zugreifen und diese auch selbst mit Information füttern: das betrifft das Schengener Informationssystem, das Zollinformationssystem, das Visa-Informationssystem und die EU-Fingerabdruck-Datenbank für Asylbewerber (Eurodac).&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Ausweitung der Überwachung&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Dass das Grenzregime der EU-Mitgliedsstaaten durch eine Kombination von brutaler Abwehr nach „außen“ und repressiver und nicht weniger gewaltförmiger Kontrolle nach „innen“ zu charakterisieren ist, bekommen derzeit vor allem Migrant_innen zu spüren. Aber die Verbindung aus „internen“ und „externen“ Sicherheitsstrategien, wie sie als „integrierter Ansatz“ dem Stockholmer Programm zugrunde liegen, ziehen den Kreis der Überwachung enger um die Gesamtheit der circa 500 Millionen Menschen, die in der EU leben. Mit der Einführung biometrischer Verfahren bei Grenzübertritten und einem Vorabgenehmigungssystem, mit dem man sich vor Antritt einer Reise registrieren muss, werden die Datensätze jedes_r Reisenden mittels Software mit den Datenbanken internationaler Verfolgungsbehörden auf potentielle Risiken abgeglichen. Wo diese Datensätze landen, ist genauso wenig ausgeführt, wie es Angaben zu Löschverfahren gibt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerade die datentechnischen Entwicklungen haben sich bislang weitgehend abseits der öffentlichen Wahrnehmung abgespielt. Denn während sich Bundespolizist_innen im Einsatz, gekenterte Flüchtlingsboote und revoltierende Migrant_innen gut ins Bild setzen lassen, ist die Berichterstattung über Datenbanken und Behördenkooperationen meist wenig spektakulär. Die orwellsche Sprache der EU-Bürokraten tut das Ihrige dazu: Die massive Ausweitung der Datenerfassung wird zum europäischen Grundrechtsschutz umdekliniert und der Abbau interinstitutioneller Barrieren – sprich: die horizontale Gewaltenteilung als Instrument der Kontrolle staatlicher Macht – dient der „Wahrung von Freiheit, Sicherheit und Recht“.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Omnipräsente Grenze&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Angesichts der albtraumartigen Entwicklungen auf EU-Ebene darf es nicht überraschen, dass es auch auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten einen klaren Trend hin zu mehr Kontrolle und Überwachung gibt. Um beim Beispiel der datengestützten Grenz- und Migrationskontrolle zu bleiben: mittlerweile gibt es in vielen europäischen Ländern Spitzelgesetze, denen zu Folge staatliche Behörden und zum Teil auch private Einrichtungen ausländerrechtlich relevante Informationen an die zuständigen Behörden weiterleiten müssen. In Deutschland zum Beispiel trat 2005 das Bundesgesetz zur Übermittlungspflicht in Kraft, in dem alle Behörden dazu verpflichtet werden, „personenbezogene Daten von Ausländern, Amtshandlungen, sonstige Maßnahmen gegenüber Ausländern und sonstige Erkenntnisse über Ausländer“ eigeninitiativ an die zuständige Ausländerbehörde weiterzuleiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit wird die Grenze an alle Orte ausgedehnt, an denen es zum alltäglichen Kontakt mit dem lokalen Staat kommt. Das Ergebnis ist perfide: Wer auch nur um eine Visumsverlängerung fürchten muss, wird einen großen Bogen um alle Ämter und Behörden machen. Ein weitgehender Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe ist die Folge. In Deutschland zum Beispiel steht man ohne Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürger- oder Bezirksamt auf dem Schlauch. Denn die Meldebescheinigung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme vieler öffentlicher und privater Leistungen. Schon für den Bibliotheksausweis oder eine Mitgliedschaft beim Videoverleih muss man in aller Regel einen amtlichen Nachweis des Wohnsitzes vorlegen. Auch für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt man eine Meldebescheinigung. Arzt- und Krankenhausbehandlungen oder der Schulbesuch der eigenen Kinder werden zum Problem.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In Italien gehen die neuen „Sicherheitsgesetze“ sogar noch einen Schritt weiter: Hier droht privaten Vermieter_innen bis zu drei Jahren Haft, wenn sie eine Wohnung an Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere geben; gleiches gilt für Arbeitgeber_innen, die Illegalisierte beschäftigen. Damit wird die Grenzsituation bis in die alltäglichsten Lebensbereiche des Wohnens und Arbeitens ausgedehnt und zivile Personen werden dazu gezwungen, hoheitliche Ausweiskontrollen vorzunehmen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Lokale Politik – und Europa?&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Kein Wunder, dass sich gerade auf lokaler Ebene auch innerhalb von Behörden und Verwaltungen Widerstände gegen die krasse Ausdehnung der Grenzkontrollen regen. In Deutschland versuchen viele Länder und Gemeinden, die vom Bund erzwungene Übermittlungspflicht wieder einzuschränken. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen 2008 einen Erlass an die Bezirksregierungen herausgegeben, in dem den Schulen untersagt wird, Meldebescheinigung, Ausweisdokumente oder Aufenthaltspapiere von Schüler_innen anzufordern. Mittlerweile haben Städte wie Hamburg und Berlin nachgezogen und zum Beispiel auch Krankenhäusern und Kliniken mitgeteilt, dass Patient_innendaten nicht der Übermittlungspflicht unterliegen. Angesichts solcher Ambivalenzen und Widersprüche gibt es derzeit auf lokaler Ebene auch für linksradikale Bündnisse und Kampagnen die Chance, kleine, aber wichtige ‚realpolitische’ Erfolge zu erringen – in den letzten Jahren zeigte sich dies unter anderem beim Zurückdrängen der Residenzpflicht in Berlin/Brandenburg oder auch bei den erfolgreichen Kampagnen zur Abschaffung des Gutscheinsystems für Flüchtlinge.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die EU-Ebene angeht, so sieht es derzeit allerdings düster aus. Denn um den Prozess der „Entgrenzung des EU-Grenzregimes“ langfristig aufzuhalten, reicht eine lokale Bündnispolitik nicht aus. Dazu wird es in jedem Fall ein starkes europäisches &lt;em&gt;Immigrant Rights Movement&lt;/em&gt; brauchen, das linksradikale Gruppen, Flüchtlingsinitiativen und Bürgerrechtler_innen diesseits und jenseits der Schengengrenze zusammenbringt. Das aber ist bislang bestenfalls in seinen Umrissen erkennbar.&lt;/p&gt;

&lt;ul class=&quot;footnotes&quot;&gt;&lt;li class=&quot;footnote&quot; id=&quot;footnote1_pxjw9wa&quot;&gt;&lt;a class=&quot;footnote-label&quot; href=&quot;#footnoteref1_pxjw9wa&quot;&gt;1.&lt;/a&gt; Das heißt, es werden mehr Regionalbüros, Verbindungsbeamte, Eigenmittel, Technik- und Transportkapazität, Verfügungs- und Befehlsgewalt über nationale Kräfte geschaffen. Die notwendige Kooperation mit EU-Anrainerstaaten in der Zusammenarbeit mit Frontex und Eurosur wird weiterhin mittels Handelserleichterungen oder sonstigen Förderprogrammen im Rahmen von „Aktionsplänen“ der sogenannten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erkauft. ENP-„Aktionspläne“ werden seit 2005 mit Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, den besetzten palästinensischen Gebieten, Tunesien und der Ukraine umgesetzt. Die Umsetzung weiterer „Aktionspläne“ mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Libanon und Ägypten erfolgt seit 2006/2007.   &lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

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 <pubDate>Tue, 28 Feb 2012 12:43:11 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Admin istrator</dc:creator>
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 <title>Mulas</title>
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            &lt;div class=&quot;field-item odd&quot;&gt;
                    &lt;p&gt;E.M. ist eine 38-jährige peruanische Gefangene der JVA Plötzensee,  die  wir seit einem Jahr kennen und regelmäßig besuchen. Sie ist im Juli   1990 auf dem Flughafen Schönefeld&amp;nbsp; festgenommen worden, als sie   versuchte mit einem Begleiter, der ebenfalls aus Peru stammt, in die BRD   einzureisen.&lt;/p&gt;

        &lt;/div&gt;
        &lt;/div&gt;
&lt;/div&gt;
&lt;p&gt;E.M. ist eine 38-jährige peruanische Gefangene der JVA Plötzensee,  die wir seit einem Jahr kennen und regelmäßig besuchen. Sie ist im Juli  1990 auf dem Flughafen Schönefeld&amp;nbsp; festgenommen worden, als sie  versuchte mit einem Begleiter, der ebenfalls aus Peru stammt, in die BRD  einzureisen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach einer U-Haft-Zeit von 18 Monaten wurde sie zu einer Haftstrafe  von 7 Jahren verurteilt. Wegen illegaler Einfuhr von Rauschgift, wegen  Bandenbildung und organisierter Kriminalität. „Organisierte  Kriminalität“ ist ein strafverschärfender Vorwurf und mein in E.M.‘s  Fall, daß sie ihre Tat geplant sprich organisiert hat – also den Flug zu  buchen, den Paß zu besorgen, sich mit dem Begleiter zu verabreden – und  nicht im Affekt, sprich unorganisiert gehandelt hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Zollbeamten hatten E.M. und ihren Begleiter während des  Verlassens des Flugzeugs beobachtet und waren wegen ihres unsicheren  Verhaltens und ihrer fehlenden Fremdsprachenkenntnisse auf sie  aufmerksam geworden. Stutzig geworden waren sie auch wegen ihrer  luxuriösen Rindslederkoffer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zoll- und Polizeibeamte werden psychologisch geschult und trainiert,  besonders unter BürgerInnen aus Peru, Kolumbien und anderen Ländern, aus  denen bekannter weise Kokain exportiert wird, diejenigen  herauszufinden, die als „mulas“ (Packesel) dienen und das Kokain  schmuggeln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nachdem das Gepäck der beiden erfolglos durchsucht wurde und beide  Stundenlang verhört worden waren, hatte sich kein Beweis gefunden, daß  die beiden etwas geschmuggelt haben könnten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Beamten waren sich jedoch absolut sicher, daß die beiden  SchmugglerInnen sein mußten und zwangen sie zu medizinischen  Untersuchungen, wie Blutabnahme, Urinproben und Röntgenaufnahmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dabei stellte sich heraus, daß E.M. und ihr Begleiter jeweils 1,5  Kilo Kokain, verpackt in 90 Präservative, verschluckt hatten, um es so  illegal einführen zu können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die 18-monatige U-Haft, also Haft unter besonders schweren  Bedingungen, die E.M. bis zu ihrer Urteilsverkündung absitzen mußte, war  nicht deswegen so lang, weil man sich etwa bemüht hatte, die Motive und  Umstände dieser Tat genau abzuklären, und auch entlastendes Material zu  sammeln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Gegenteil lagen alle für die Urteilsfindung verwendeten Beweise,  nämlich das medizinische Gutachten, das Geständnis E.M.‘s und ihres  Begleiters, sowie die Stellungnahme der Zollbeamten bereits eine Woche  nach der Festnahme vor. Vielmehr ist unklar, warum E.M., wie die meisten  der ausländischen Gefangenen, einer wesentlich längeren U-Haft  ausgesetzt wurden, als dies bei deutschen Verdächtigen üblich ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Begründung, die hierzu angeführt wird, ist die, daß ja für jedes  Gespräch mit dem Pflichtverteidiger, dem Staatsanwalt und der Richterin  einE ÜbersetzerIn benötigt würde, und diese in Berlin schwer zu  besorgen seien.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Während der gesamten U-Haft-Zeit wurde E.M. dreimal von ihrem  Pflichtverteidiger besucht, ansonsten erhielt sie, bis wir sie  kennenlernten, keinen Besuch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die gesamte Zeit wußte sie nicht, wie es ihren 8-, 11- und  14-jährigen Kindern geht, die sie in ihrem peruanischen Heimatort  Arequipa zurückgelassen hatte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als sie zu ihrer riskanten Reise aufgebrochen war, hatte sie eine  Kusine gebeten, während der geplanten zweiwöchigen Abwesenheit für die  Kinder zu sorgen und angenommen, in Kürze wieder bei ihnen zu sein und  2000 Dollar mitzubringen. Diese benötigte E.M. dringend zur Zahlung von  Schulden, die sie als alleinerziehende Mutter und mit ihren Jobs als  Sekretärin, Gerichtsbotin und Eisverkäuferin nicht mehr bewältigen  konnte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Mann, der ihr den „Job“ mit dem Kokaintransport anbot, hatte ihr  und ihrem Begleiter die hohen Haftstrafen verschwiegen, die in Europa  für Kokainschmuggel verhängt werden und sie lediglich auf das Risiko  hingewiesen, daß ihnen drohte, wenn eines der verschluckten  Kokainpäckchen im Darm platzen würde, einen qualvollen Tod zu sterben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dieses Risiko wollte E.M. auf sich nehmen, die auch hoffte, daß ihr  dieses nicht passieren würde, wenn sie während der Reise nichts ißt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Daß Zollbeamte in Europa Kontakt mit dem Personal der Fluglinien  haben und genau wegen des Kokainschmuggels immer von den  Stewards/Stewardessen unterrichtet werden, wenn Fluggäste aus  Lateinamerika während des Fluges keine Mahlzeiten zu sich nehmen, war  ihr nicht bekannt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kokaingebrauch gilt in den Ländern die seit Jahrhunderten Koka  als Kulturdroge anbauen, als akzeptable Form des Drogenkonsums, ähnlich  wie in Westeuropa der Alkoholkonsum und anders als z.B. Heroin und  „Bazuco“. Die beiden letztgenannten Drogen sieht E.M. als gefährliche  Drogen, die die Menschen zerstören, die sie einnehmen und deren  Herstellung mit allen Mitteln verhindert werden sollte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als wir E.M. kennenlernten, hatte sie gerade ihrer Verurteilung  hinter sich und war von der U-Haft in den geschlossenen „Normalvollzug“  verlegt worden, wo sie erstmals mit jemandem hatte sprechen können, da  sich hier auch drei andere lateinamerikanische Gefangene befanden. Sie  hatte sich über Briefe mit ihren Verwandten in Verbindung setzen können  und erfahren, daß ihre drei Kinder nicht mehr in Arequipa lebten, die  Wohnung von der Kusine aufgelöst und die Möbel etc. von dieser verkauft  worden waren, um die Mietrückstände zu zahlen, die durch E.M.‘s  Abwesenheit entstanden waren. Da weder die Kusine, noch E.M.‘s  Geschwister in der Lage waren, alle drei Kinder aufzunehmen, waren sie  zu drei verschiedenen Familien entfernter Verwandschaft geschickt  worden, die in unterschiedlichen Regionen in der Provinz auf dem Land  leben, wo es leichter ist, noch jemanden unterzubringen, und die Kinder  außerdem als Arbeitskräfte eingesetzt werden können und so für ihren  Lebensunterhalt selber sorgen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;E.M. hatte in der U-Haft-Zeit keine Möglichkeit gehabt, Deutsch zu  lernen und konnte nur „Bitte“, „Danke“, „Auf Wiedersehen“, „Wieviel“,  „Nähkurs“ und „Wäschekammer“ sagen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;E.M. hatte gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, da der  Pflichtverteidiger ihr davon abgeraten hatt, denn dies sei zu teuer und  würde nichts bringen. Inzwischen hatte sie von den anderen Gefangenen  erfahren, daß es in der BRD, anders als in Peru, keine Amnestie oder  andere Formen des Straferlasses gibt und somit die Verurteilung  tatsächlich bedeutet, daß ihre Kinder getrennt von ihr, getrennt  voneinander, ohne Schule und unter miserablen ökonomischen Bedingungen  großwerden sollen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Sie war deshalb in einer ausgesprochen schlechten seelischen  Verfassung und war entsprechend überrascht, als wir ihr sagten, daß eine  Berufung vielleicht erfolglos, aber sicher nicht zu teuer sei, da der  Pflichtverteidiger vom Staat bezahlt werden müsse, wenn jemand, so wie  sie, kein Geld habe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Es stellte sich dann heraus, daß eine Berufung doch nicht mehr  möglich war, da zwischen dem Urteil und unserem ersten Besuch die Frist  abgelaufen war, innerhalb derer ein Berufungsantrag gestellt werden muß.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Inzwischen kennen wir uns seit einem Jahr und besuchen E.M. 2-3 Mal  im Monat. Die Vollzugsordnung ließe maximal 4 Mal im Monat Besuch zu,  drei Mal eine Stunde und einmal zwei Stunden, die Termine werden von dem  sogenannten „Sprechzentrum“ vorgegeben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;E.M. hat mittlerweile etwas deutsch lernen können. Da der von der  Anstalt angebotene Kurs einmal die Woche 90 Minuten, mit Frauen aller  Nationalitäten, in keinster Weise ausreicht, lernt E.M. abends, wenn sie  von ihrer Arbeit kommt (sie arbeitet an einer Maschine, mit der  Schnellhefter eingeschweißt werden) weiter. Wir haben ihr ein Buch  besorgt, das ihr etwas hilft, aber oft ist sie dann doch abends zu müde,  es fehlt ihr die Übung in Form von Gesprächen und manchmal leidet sie  unter unerträglichen Kopfschmerzen und Erbrechen; der Nacken ist steif  und sie hat das Gefühl, daß wenn sie die Augen öffnet, alles, was sie  sieht, brennt. Eine Zeit lang hatte sie panische Angst, an einem  Gehirntumor zu leiden und ihre Kinder nicht mehr wiederzusehen. Mit  ihren spärlichen Deutschkenntnissen hat sie es dann trotzdem geschafft,  mit einer Ärztin zu sprechen und wurde von der Anstalt aus ärztlich  untersucht. Man hat ihr gesagt, daß sie nichts habe, und das  Beschwerdebild psychosomatischer Natur sei und sie lernen müsse, sich  selbst nicht so stark mit Sorgen zu belasten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn es ihr besser geht, dann zwingt sie sich zu dem Buch, lernt Vokabeln, spricht sich Texte vor und liest laut Lerntexte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Manchmal scheint sie sich mit der Vorstellung abgefunden zu haben,  weitere 5 Jahre ihres Lebens in der JVA verbringen zu müssen und denkt  darüber nach, ob sie ihre Kinder dann noch erkennen, falls sie sie denn  wiederfindet, wie sie dann Arbeit sucht, und ob sie wieder gesund wird.  An solchen Tagen ist sie voller Energie und fest entschlossen, alles nur  erdenkliche zu tun, um zumindest die wenigen Möglichkeiten, die es an  Freiräumen im Knast gibt auch zu nutzen. Sie wünscht sich, daß sie in  den offenen Vollzug und an einem Ausbildungslehrgang teilnehmen kann.  Daß diese Möglichkeiten aber nur für wenige Gefangene angeboten werden,  und die ausländischen Gefangenen in der Regel nicht in diese sogenannten  „Resozialisierungsmaßnahmen“ einbezogen werden, weiß sie inzwischen.  Sie schwankt an diesen Tagen zwischen der Einschätzung, irgendwann werde  es sich ändern und zu einer Gleichbehandlung deutscher und  ausländischer Gefangener kommen, zumal letztere ja bald in der Überzahl  seien, und der Hoffnung, daß sie vielleicht irgendwann für ihren  besonderen Fleiß bei der Arbeit mit einer Verlegung in den offenen  Vollzug belohnt werden könnte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Manchmal schließt sie auch einen inneren Kompromiß und akzeptiert  selbst den Gedanken, weitere 5 Jahre permanent eingeschlossen zu sein,  ohne jegliche Möglichkeit der Entlastung. In diesem Fall möchte ich sie  dann aber auf jeden Fall auf eine andere geschlossene Station verlegt  werden, wo die Zellenfenster zur Autobahn und nicht wie jetzt, zum Hof  hinausgehen. Sie ist ja auf dem Flughafen festgenommen worden, nachts,  hat außer dem Gerichtssaal und dem Knast nichts gesehen von ihrem  Reiseziel Berlin und meint, wenn sie auf die andere Seite käme, könnte  sie wenigstens immer nach draußen blicken und Berlin sehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Gedanke, weitere fünf Jahre in der JVA Plötzensee zu bleiben,  übersteigt ihre Vorstellungskraft aber an den meisten Tagen. Dann ist es  so, daß wir sie mehr oder weniger verzweifelt antreffen, noch gefasst  oder schon am weinen. Wir haben ihr keine Hoffnung gemacht, für die  Verkürzung ihrer Haftzeit etwas tun zu können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir wissen, daß unsere Justiz Frauen wie E.M. mit aller Härte  bestraft, oft mit höheren Strafen als Totschläger, immer mit höheren  Strafen als Vergewaltiger von Frauen und Kindern und in der Regel mit  höheren Strafen als Deutsche sie für dasselbe Delikt bekommen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir kennen auch die Praxis der Berliner Ausländerbehörde, die anders  als andere Bundesländer in der Regel ihre Zustimmung verweigert, wenn es  um eine vorzeitige Haftentlassung für ausländische Frauennach Verbüßung  von 2/3 der Strafe bei guter Führung geht. Zynischerweise begründet die  Ausländerbehörde, die haftentlassene ausländische Frauen in der Regel  sofort in ihre Heimatländer abschiebt, eben mit dieser Abschiebung ihre  Weigerung, einer sofortigen Haftentlassung zuzustimmen. Die vorzeitige  Entlassung diene der „Resozialisierung“, so zitieren sie die Gesetze,  und die „Resozialisierung“ in die deutsche Gesellschaft komme ja für  Frauen, die abgeschoben werden, natürlicherweise nicht in Betracht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir haben keine Idee, was wir zu einer Freilassung beitragen könnten,  die rechtlichen Wege sind ausgeschöpft und von daher wäre politischer  Druck unserer Meinung nach das einzige Mittel, derartige Urteile in  Frage zu stellen und die Justiz zu einer Revidierung oder den Staat zu  einer Amnestie zu zwingen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie wir diesen Druck in einer Gesellschaft mit einem derartigen  rassistischen Potential überhaupt herstellen können, wie es uns gelingen  soll, in einer sexistischen Gesellschaft Solidarität mit den gefangenen  Frauen zu bewirken, und wie wir die herrschende Meinung zu  Drogendelikten beeinflussen können, indem wir unterdrücktes Wissen zu  Drogenhändlern, -produktion, -„bekämpfungsprogrammen“, -krieg und  letztlich Drogenkonsum sichtbar machen, ist eine riesige Aufgabe, die  wir alleine nicht bewältigen können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Konkrete Hilfeleistungen in materiellen Dingen, persönliche  Unterstützung der Gefangenen, Rechtsbeistand und ähnliche Sachen, die  wir machen, sind ein kleiner Beitrag, die Möglichkeit der Solidarität  sichtbar zu machen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Dieser Bericht wurde vom LAZ (Lateinamerikazentrum)  Frauenplenum geschrieben. Die Namen und Angaben zur Person sind von den  Verfasserinnen geändert worden. Frauen, die ausländische Frauen im Knast  besuchen wollen, wenden sich bitte schriftlich an: Frauenplenum c/o  LAZ, Crellestr. 22, 1000 Berlin 62.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;


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 <pubDate>Sun, 14 Nov 2010 15:01:33 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Admin istrator</dc:creator>
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                    &lt;p&gt;Der Traum vom gläsernen Kunden gekreuzt mit Überwachungsphantasien und ökologischer Korrektheit: Im Namen des Klimaschutzes könnten neue Kontrolltechniken salonfähig werden.&lt;/p&gt;
        &lt;/div&gt;
        &lt;/div&gt;
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&lt;h4&gt;&lt;strong&gt;Der Traum vom gläsernen Kunden gekreuzt mit Überwachungsphantasien und ökologischer Korrektheit: Im Namen des Klimaschutzes könnten neue Kontrolltechniken salonfähig werden.&lt;/strong&gt;&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;Es ist noch nicht lange her, dass der ökologische Umbau der Industriegesellschaft als Anliegen so genannter Gutmenschen verblasste. Die vermeintliche Revolution eines sozialen Internets erschien aufregender, der „Krieg gegen den Terror“ dringlicher, als sich den Kopf über Ressourceneffizienz oder biologische Landwirtschaft zu zerbrechen. Das ist vorbei: Das Thema Nachhaltigkeit hat, 15 Jahre nach der Rio-Konferenz, wieder den politischen Mainstream erreicht. Schaut man allerdings genauer hin, welche Überlegungen hierzu kursieren, kann man am Horizont eine beunruhigende Entdeckung machen: ein sich ausweitender Kontrollzwang, in dem sich Computernetzwerke und ökologische Korrektheit mit Überwachungsphantasien und dem Traum vom gläsernen Kunden kreuzen. Allen Strängen ist nämlich eines gemeinsam: Die Rettung der kapitalistischen Welt wird vor allem als ein Problem der Datenerfassung begriffen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;KlimaforscherInnen etwa weisen immer wieder darauf hin, das Datenmaterial, mit dem sie ihre Computermodelle füttern, sei noch viel zu lückenhaft. Zwar können sie dank mehrerer Erdbeobachtungssatelliten seit Anfang der 1990er Jahre den Anstieg des Meeresspiegels und das Schmelzen der polaren Eisschilde inzwischen genau nachvollziehen. Aber das Ozean-Messnetz auf der südlichen Halbkugel müsse dringend ausgebaut werden, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Weltmeere besser zu verstehen, mahnen die ForscherInnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch die Energieeffizienz wird zunehmend unter dieser Perspektive wahrgenommen. In den Medien werden seit einiger Zeit „Intelligen­te Strom­zähler“ (&lt;em&gt;smart meters&lt;/em&gt;) als technische Lösung für effizientere Strom­netze angepriesen. Diese sollen den Energieversorgern per Datenkabel melden, wie viel Energie ein Haushalt zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich benötigt. Damit soll die „letzte Meile“ der Energieversorgung in eine exakte Bedarfsplanung der Erzeuger einbezogen und Energieverschwendung verhindert werden.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Bis in die letzte private Nische&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Das ist nur ein Beispiel für die Hoffnungen, die IngenieurInnen und WissenschaftlerInnen in den konsequenten Ausbau von Sensornetzwerken stecken, um mehr über Energieverbrauch, Schadstoffbelastung oder die Veränderung anderer relevanter Umweltparameter zu erfahren.Hier trifft sich die aktuelle Umweltdebatte mit der seit Jahren in der Computerindustrie beschworenen Vision des „Ubiquitous Computing“ – der allgegenwärtigen Verfügbarkeit von Computerdiensten. „Ein Planet voller verlinkter Chips sendet einen unaufhörlichen Strom kleiner Nachrichten aus, die sich zu einer Kaskade höchster Sensibilität verdichten“, beschrieb der kalifornische Internet-Guru Kevin Kelly das Konzept bereits 1997.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das konnte man damals noch als Geschwafel der überdrehten „New Economy“ abtun. Doch der Aufbau eines planetaren Sensornetzes, dem nichts entgeht, das bis in die letzte private Nische vordringt, inspiriert längst auch die Sicherheitsorgane des Westens.Den expliziten Brückenschlag zwischen Terrorüberwachung und Ökologie lieferte vor einem Jahr eine Studie des US-Militärs. Ihr Titel: „Die nationale Sicherheit und die Bedrohung durch den Klimawandel“. Der könnte „Bedingungen schaffen, die den Krieg gegen den Terrorismus verlängern“, heißt es darin.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Wendung hat es in sich, denn hier kommen zwei Themen zusammen, die von einem latenten Gefühl der Bedrohung geprägt sind. Beide haben das Zeug, Denunziation und Überwachung zu fördern, weil sie einem ähnlichen Denkmuster folgen: lückenlose Aufklärung im Kampf gegen einen diffusen Feind.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Verschmutzungsrecht als Konsumgut&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Es gibt noch eine dritte Mitspielerin mit einer Leidenschaft fürs Datensammeln: die Privatwirtschaft. Aus den akribisch erhobenen Kundendaten – im Online-Handel oder über so genannte Kundenkarten – werden Verbraucherprofile erstellt, um noch mehr Ware zu verkaufen. Das überschreitet im Falle des „Scoring“, bei dem demografische Daten wie der Wohnort über den Bezahlmodus entscheiden, auch schon mal die Grenze der Legalität. Gemacht wird es trotzdem.Die technische Infrastruktur, mit der Verbraucherdaten verarbeitet werden, soll nun auch für die Reduzierung von CO2-Emissionen genutzt werden: mit der „CO2-Card“.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Basierend auf den Arbeiten britischer ÖkonomInnen des &lt;em&gt;Londoner Instituts Lean Economy Connection&lt;/em&gt;, wird die Idee hierzulande von der Aachener Stiftung &lt;em&gt;Kathy Beys&lt;/em&gt; verfochten. Das soll folgendermaßen gehen: Jedem Bürger und jeder Bürgerin wird ein CO2-Konto zugeteilt, auf dem sich ein Jahresguthaben von zwei Tonnen CO2 befindet. Das entspricht der Menge, die jede/r WesteuropäerIn maximal ausstoßen dürfte, um den Kohlendioxid-Gehalt der Atmosphäre nicht weiter zu steigern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jedes Mal, wenn Benzin getankt oder eine Fahrkarte gekauft wird, wird neben dem Geldbetrag auch automatisch der damit verbundene CO2-Wert vom persönlichen Klimakonto abgebucht. Ist das Konto leer, bleibt entweder auch der Tank des eigenen Autos leer, oder man kauft von anderen deren überschüssige Kohlendioxid-Guthaben. Diesen Vorgang wickelt eine neu zu schaffende Behörde ab, die natürlich mit Banken und Kreditkartenfirmen vernetzt sein muss. Hielt sich der Staat bislang zumindest aus dem alltäglichen Konsumrausch raus, wird er hier direkt eingebunden, eine weitere Zugriffsmöglichkeit auf die BürgerInnen geschaffen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Es ist schon erstaunlich: Indem der Klimawandel zum Daten- und Sicherheitsproblem wird und gleichzeitig ein Verschmutzungs-&quot;Recht“ zur konsumierbaren Ware, soll der Kapitalismus gerettet werden.Erleichtert wird diese Tendenz auch durch eine langsam einsetzende Selbstkontrolle von BürgerInnen, wenn persönliche CO2-Emissionen auf einmal mit Schuldgefühlen verknüpft sind. Sicher ist ein persönlicher &lt;em&gt;Low-Carbon-Lifestyle&lt;/em&gt; zunächst einmal plausibel. Aber ist er nicht am Ende eine Symptombekämpfung? Das Online-Magazin &lt;em&gt;WorldChanging &lt;/em&gt;hat diesen Zweifel noch radikaler formuliert: „Die ganze Idee, dass eine Änderung unseres Lebensstils in Richtung Nachhaltigkeit die Welt transformieren könnte, ist verfehlt.“ Wo es auf einen systemischen Umbau der Zivilisation ankomme, sei persönliche Tugendhaftigkeit reine Augenwischerei – und obendrein „nervig“.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Neuer moralinsaurer Muff&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Gerade diese Tugendhaftigkeit ist geeignet, schleichend die Akzeptanz drastischer Überwachungsmaßnahmen von einer Seite auszuweiten, die BürgerrechtlerInnen bislang nicht im Blick hatten. Die Video-Überwachung des öffentlichen Raums wird inzwischen achselzuckend hingenommen. Sie diene ja nur der Erhöhung unserer Sicherheit. Es sei doch eine gute Sache, wenn Kriminelle schneller dingfest gemacht werden können, hört man selbst von gemäßigten ZeitgenossInnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Überwachung im Namen der Umwelt wird auf noch weniger Widerstand treffen. Sie dient ja der Rettung der Erde. Dann können endlich die großen, aber auch die kleinen UmweltsünderInnen sofort erkannt werden. Dass in der Umweltbewegung auch ein potenziell totalitäres Element angelegt ist, darauf wurde schon in ihren Anfangstagen hingewiesen. Damals spukte die Idee einer wohlwollenden Öko-Diktatur durch wirre Köpfe. In der Gemengelage, die durch Klimawandelberichte und 9/11 entstanden ist, gewinnt die Vorstellung plötzlich wieder an Brisanz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Angenommen, Datensammelei und Selbstkontrolle würden irgendwann tatsächlich die CO2-Emissionen der Industrieländer stabilisieren – was passiert danach? Ähnlich wie bei Steuern, die einmal eingeführt und nie wieder zurückgenommen werden, könnten sich kulturelle Verhaltensweisen einschleifen, die ebenfalls irreversibel werden. Die Fixierung auf das CO2-Äquivalent von allem und jedem hat das Zeug, einen neuen moralinsauren Muff hervorzubringen, dem die Ferne, das Fremde und das Ausschweifende von vorneherein verdächtig sind. Das wäre ganz im Sinne christlicher und anderer FundamentalistInnen.&lt;/p&gt;


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 <pubDate>Sat, 23 Jan 2010 17:35:51 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Niels Boeing</dc:creator>
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 <title>Sicherheit, Ordnung und die Polizei in der Stadt</title>
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                    &lt;p&gt;Wer im prestigeträchtigen öffentlichen Raum einer deutschen Großstadt abhängt und dabei unordentlich, arm, jung, un-deutsch oder sonst wie verdächtig aussieht, ist heute genauso wenig willkommen wie vor 30 Jahren – oder jemals zuvor. In der kapitalistischen Stadt wurde die Bevölkerung schon immer durch die unsichtbare Hand des Marktes und die dank ihrer Uniformen gut sichtbaren Hände der Staatsgewalt so sortiert, dass jede_r an seinem/ihren Platz ist. Gleichwohl hat sich dabei in den letzten zehn bis 15 Jahren etwas verändert.&lt;/p&gt;
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&lt;p&gt;Wer im prestigeträchtigen öffentlichen Raum einer deutschen Großstadt abhängt und dabei unordentlich, arm, jung, un-deutsch oder sonst wie verdächtig aussieht, ist heute genauso wenig willkommen wie vor 30 Jahren – oder jemals zuvor. In der kapitalistischen Stadt wurde die Bevölkerung schon immer durch die unsichtbare Hand des Marktes und die dank ihrer Uniformen gut sichtbaren Hände der Staatsgewalt so sortiert, dass jede_r an seinem/ihren Platz ist. Gleichwohl hat sich dabei in den letzten zehn bis 15 Jahren etwas verändert. Verdrängung findet heute unter dem Label ‚Kriminalität’ statt, sie wird von Polizei und Stadtverwaltungen als Sicherheitspolitik betrieben. Das war nicht immer so. Noch während der Hochphase des Fordismus wurden unschön anzusehende Randgruppen primär als ‚soziales’ und nicht als ‚Sicherheitsproblem’ ver- und behandelt. Zuständig waren dann nicht Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern die Akteur_innen sozialer Arbeit. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten wiederum war das Resultat eines langen Modernisierungsprozesses der Polizei.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Rückblick I&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Im 19. und bis ins 20. Jahrhundert hinein konkurrierten zwei Vorstellungen davon, wie die Polizei arbeiten sollte. Auf der einen Seite existierte noch immer die Idee der frühneuzeitlichen Policey, mit der die Herstellung einer allumfassenden ‚Ordnung’ durch den Staat gemeint war und die die herrschenden Verhältnisse bis ins Alltagsleben hinein durchsetzen sollte. ‚Landstreicher’ waren für diese Polizei per se Störungen der Ordnung, um die es sich anhand von Partikularnormen zu kümmern galt. Auf der anderen Seite kam mit Industrialisierung und Urbanisierung eine weit engere Vorstellung von der Polizei als Garantin von ‚Sicherheit’ auf. Diese Vorstellung von der Polizei war ‚modern’ in vielerlei Hinsicht. Sie sollte spezialisierte Aufgaben mit technischen und wissenschaftlichen Hilfsmitteln bearbeiten und anhand bürokratischer Prinzipien organisiert sein. Sie sollte ausschließlich dem abstrakten, von sozialen Unterschieden formal absehenden Gesetz verpflichtet sein und sie sollte die Aufrechterhaltung der Ordnung zivilgesellschaftlichen Akteur_innen und städtischer Verwaltung überlassen. Für ‚Landstreicher’ war sie nur zuständig, wenn diese im Verdacht standen, straffällig geworden zu sein. Sonst waren sie Gegenstand der Armenpflege oder der Barmherzigkeit guter Christenmenschen. In der Praxis der Schutzpolizei dieser Zeit scheint die alte, erstgenannte Vorstellung noch lange Zeit handlungsleitend gewesen zu sein. In Polizeihandbüchern des 19. und frühen 20. Jahrhunderts erscheint der ‚Verbrecher’ als „eine abstrakte Entität, die in unscharfer Weise mehrere Gruppen der Bevölkerung gleichzeitig bezeichnet: ‚Asoziale’ Störer der öffentlichen Ordnung ebenso wie Personen, die Gewalt- oder Eigentumsdelikte begangen haben.“ Diesem Verbrecher sieht man seine „moralische Minderwertigkeit“ an, es gilt das „physiognomische Prinzip“, also das „Prinzip der Erkennbarkeit des Charakters durch die Interpretation des Körpers“, so Peter Becker.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Rückblick II&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der BRD die zweite, ‚moderne’ Vorstellung von Polizei zunehmend dominant. Für die städtische Ordnung war diese nunmehr nur noch dann zuständig, wenn konkrete und rechtlich kodifizierte Abweichungen vorlagen. Die bloße Anwesenheit von Leuten, die nach hegemonialen Maßstäben moralisch minderwertig sind oder einfach nur unschön aussehen, fiel nicht mehr hierunter. So wird 1974 das Delikt der ‚Landstreicherei’ aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen. Mit diesen Veränderungen in der Architektur lokaler Kontrolle waren auch im Fordismus nicht alle einverstanden, wie das folgende Zitat aus &lt;em&gt;Pennbrüder und Stadtstreicher&lt;/em&gt; von Ernst Klee verdeutlicht:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;„Ende 1977 startete der Deutsche Städtetag eine Aktion sauberes Stadtbild. Auf 42 Seiten wird geschildert, wie gegen die Stadtstreicher vorzugehen sei. […] Zunächst wird geschildert, dass ‚die neue Erscheinungsform des Landstreichers, der Stadtstreicher, offenbar soziologisch noch nicht recht erfasst (ist).’ Eine Beschreibung liefern die Saubermänner selbst: ‚Der Stadtstreicher ist in aller Regel nicht ein Krimineller. Er lebt am Rande der Kriminalität. Im Übrigen tritt er – gemessen an bürgerlichen Ordnungsbegriffen – teils unbekümmert, teils provozierend, teils aggressiv auf. Er ist unsauber, uriniert, fäkiert oft in der Öffentlichkeit, betrinkt sich dort, übernachtet in Hauseingängen, Geschäftseingängen, in öffentlichen Parks, rempelt Passanten an, redet sie an, bittet um Geld. […] Alkoholsüchtige finden sich in der Regel, Rauschgiftsüchtige oft unter den Stadtstreichern.’“&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Derartige Forderungen, aus denen die ‚alte’ Vorstellung von der Polizei als allumfassende staatliche Ordnungsherstellerin spricht, waren zu jener Zeit aber nicht mehrheitsfähig. Im Fordismus galt hierzulande, dass nicht mehr alle irgendwie Abweichenden ausgeschlossen, sondern möglichst viele von ihnen ins ‚Modell Deutschland’ einbezogen werden sollten. Auch das Modell Deutschland hatte natürlich seine auszuschließenden inneren Feinde. Neben strafrechtlich verurteilten, also ‚Kriminellen’, waren dies vor allem (links-) radikale Abweichler_innen in Gewerkschaften, Schulen und Hochschulen, soziale Bewegungen und ‚Terroristen’ inklusive ihrer ‚Sympathisant_innen’. Für die einfach nur ‚Unordentlichen’ aber galt, dass sie nunmehr primär als vernutzbare Arbeitskräfte betrachtet wurden, von denen es zeitweise zu wenige zu geben schien. Damit ihr Preis nicht zu einem ernsthaften Problem für die Nationalökonomie wurde, etablierten sich verschiedenen Strategien. Von außen wurden bereits ab den 1950er Jahren ‚Gastarbeiter’ angeworben und auch im Inneren galt es, neue Potenziale auszuschöpfen. Aus ideologischen Gründen wurde an der Hausfrauisierung der Hälfte der ‚erwerbsfähigen Bevölkerung’ nur zögerlich gerüttelt, stattdessen wurden Abweichler_innen von der öffentlichen Ordnung tendenziell nicht mehr kriminalisiert, sondern akzeptiert oder, wenn es um die Qualität der Arbeitskraft zu schlecht bestellt war, zum Gegenstand sozialer Arbeit gemacht. Letztere Gruppe wurde damit natürlich nicht aus der staatlichen Kontrolle entlassen, diese wurde wegen des neuen Zwecks – Integration in den Arbeitsmarkt – nur anders durchgeführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Polizei hieß das, dass sie ganz nach der zweiten oben genannten Logik funktionieren sollte, sich also nicht um die Herstellung der &lt;em&gt;Ordnung&lt;/em&gt;, sondern nur noch um die &lt;em&gt;Sicherheit&lt;/em&gt; kümmern sollte. Ein Mittel dieser Umstellung waren Recht und Gesetz. Im Strafrecht wird bundesweit festgelegt, welche Abweichungen wirklich &lt;em&gt;polizeilich&lt;/em&gt; zu verfolgen sind. In der großen Strafrechtsreform der 1950er und 1960er Jahre wurden moralische Verfehlungen ganz oder teilweise aus dem StGB entfernt. Seit den 1970ern wird den Polizeien zudem in den Landespolizeigesetzen exakt vorgeschrieben, was sie tun dürfen. Seitdem finden sich dort ‚Standardmaßnahmen’ wie Befragung, Beobachtung, Platzverweis etc., deren Einsatz an Voraussetzungen gebunden ist. Es bedurfte nunmehr einer Begründung für Maßnahmen, die nicht als Standardmaßnahme aufgeführt sind.&lt;br /&gt; Und diese Begründung muss immer darauf hinauslaufen, dass eine Straftat droht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Polizei sollte sich im Fordismus auf Abweichungen vom Strafrecht konzentrieren, also auf die Bekämpfung von Kriminalität, und nicht auf ‚Stadtstreicher’. Dass sie dies trotzdem auch tat, etwa indem sie ‚Penner’ an den Stadtrand ‚verbrachte’, soll nicht bezweifelt werden, aber in den 1970er Jahren und bis weit in die 1980er hinein galt zumindest tendenziell, dass Unordnung und Kriminalität getrennt betrachtet und unterschiedlich behandelt wurden.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;Die aktuelle Entwicklung&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Seit rund zehn bis 15 Jahren ist in der BRD eine erneute Neukonfigurierung von Sicherheit und Ordnung zu verzeichnen, die sich vor allem in den Städten zeigt. Am deutlichsten wird dies bei Programmen und Aktivitäten aus dem Bereich der kommunalen Kriminalprävention. Um Kriminalität im städtischen Raum zu verhindern, bevor sie passiert, so die Vorstellung, müssen alle relevanten Akteure an einem Strang ziehen und „den Anfängen wehren“. Was oberflächlich überzeugend klingt – wer hätte schon etwas dagegen, wenn Vergewaltigungen nicht mehr stattfinden würden? – beinhaltet eine Ausweitung der staatlichen Zuständigkeit auf Bereiche, aus denen sich die Polizei gerade erst zurückgezogen hatte. Auf einmal gilt es wieder, die öffentliche &lt;em&gt;Ordnung&lt;/em&gt; herzustellen. Das fordern Politiker_innen, sekundiert von Präventionsexpert_innen und Rechtswissenschaftler_innen, seit den 1990ern, ändern Gesetze (zurück) und erlassen auf lokaler Ebene Verordnungen, in denen „aggressives Betteln“, „Lagern in der Öffentlichkeit“ und Ähnliches verboten werden. Neu ist daran vor allem die Begründung: Kriminalität soll auf diese Weise verhindert werden, den Anfängen soll so gewehrt werden. Gewalttaten, so die bescheuerteste und zugleich wahrscheinlich erfolgreichste ‚Theorie’ dazu, die Broken-Windows- These, gedeihe dort, wo es unordentlich aussieht. Die namensgebenden zerbrochenen Fensterscheiben müssen repariert werden (keine schlechte Idee eigentlich, sonst zieht‘s) und, und das ist der Clou, unordentliche Leute dürfen nicht im öffentlichen Raum zu sehen sein. Denn das würde mangelnde soziale Kontrolle signalisieren und Schwerverbrecher anziehen. Die Begründung für die Vertreibung kommt dabei ganz ohne Moralin aus, jede_r darf arm, krank oder undeutsch sein, aber eben nicht auf der Straße – weil das zu Gewaltkriminalität führt!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aus der Theorie internationaler Beziehungen kommt dazu ein passender Begriff, der der Versicherheitlichung oder &lt;em&gt;Securitization&lt;/em&gt;. Damit ist auf die ideologische Leistung verwiesen, die es bedeutet, wenn Phänomene als &lt;em&gt;Sicherheit&lt;/em&gt;sphänomene, wenn Probleme als &lt;em&gt;Sicherheit&lt;/em&gt;sprobleme ver- und behandelt werden. Die Lösung dieser Probleme erscheint dann als rein technische, die &lt;em&gt;Sicherheit&lt;/em&gt; – also das Gute – wiederherstellende, scheinbar unpolitische Aufgabe. So funktionieren auch Diskurs und Praxis der Politiker_innen: Immer neue Bereiche werden als kriminogen, also als Kriminalität befördernd ausgemacht und immer neue Kontrollbefugnisse und -praktiken werden direkt mitgeliefert. Die Sicherheitsverwahrung nach Ende einer Haftstrafe, die Vorratsdatenspeicherung oder Bettelverbote werden mit eben dieser Masche durchgesetzt. Umkämpft ist dabei in den Städten noch die Arbeitsteilung. Für die ‚normale’ Landespolizei gibt es neuerdings Konkurrenz: Bundespolizei (ehemals BGS), in einzelnen Bundesländern ‚Polizeihelfer‘ und ‚Hilfspolizeien‘, vermehrt uniformiertes Vollzugspersonal der Ordnungsämter und schließlich private Sicherheitsdienste tummeln sich ebenfalls auf dem Markt der Sicherheitsanbieter_ innen. Prognosen gehen davon aus, dass die ‚eigentlichen’ Polizeien, die gut ausgebildeten und damit teuren Landes- und Bundespolizeien sich auf das Kerngeschäft der Gewaltausübung konzentrieren werden und an ihre Stelle zunehmend die genannten (und weit billigeren) Alternativen treten. Diese sind heute schon mit weiter gehenden polizeilichen Kompetenzen ausgestattet als etwa die fordistischen Ordnungsämter und sie sind angehalten, in Kooperation mit der ‚echten’ Polizei zu agieren. Auf diese indirekte Weise, durch Auslagerung, Einbeziehung in ‚Partnerschaften‘ und auch durch die rechtlichen Vorgaben, an die sich die neuen Sicherheitsanbieter_innen zu halten haben, weitet der Gewaltmonopolist seinen Zugriff auf unser aller Alltagsleben aus. Störende Gestalten werden heute also mit neuer Begründung, auf der Basis neuer Gesetze und Verordnungen und von teilweise neuem Personal aus den Innenstädten vertrieben. Gar nicht so neu hingegen sind die Gründe, warum es sichtbares Elend in den Städten gibt. Kapitalismus und Rassismus waren die Triebfedern auch der oben genannten Auffassungen von Polizei. Gar nicht neu ist die Segregation der Städte in arme und reiche, in gute und schlechte Viertel, in denen dann unterschiedliche ‚Ordnungen’ gelten; gar nicht neu ist auch die Zuständigkeit der Staatsapparate für Sicherheit und Ordnung, die sich unter anderem in Vertreibungen äußert. Und ebenfalls gar nicht neu ist das Bemühen, dies auf eine Weise zu begründen, die auf jeden Fall nichts mit Ausbeutung und Rassismus zu tun hat.&lt;br /&gt; Die Kritik an der aktuellen Vertreibungspolitik in den Städten muss auf zwei Ebenen stattfinden. Zum einen bedeutet es eine tatsächliche Verschlechterung der Situation, wenn sich mies ausgebildete Vollzugskräfte auf der Basis von moralischen und Alltags-Vorstellungen von ‚Ordnung’ in die Lebensäußerungen aller möglicher Randgruppen einmischen, Leute schlecht behandeln und in ‚Reststadtteile‘ abschieben. Dies gilt es zu kritisieren, auch und gerade bezüglich der Gesetze und Regelungen, die dies ermöglichen. Zum anderen kann es aber nicht darum gehen, die kurz skizzierten Vorläufer dieses Modells zu glorifizieren, die zu anderen Zeiten auf andere Weise den Laden am Laufen halten und die Verlierer_innen von Ausbeutung und Herrschaft maßregeln sollten. Die Gründe für Armut und Rassismus haben sich nicht grundsätzlich geändert. Sie gilt es jenseits der aktuellen Entwicklungen des Umgangs mit ihnen zu kritisieren.&lt;/p&gt;


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