Digitaler Kontrollwahn im Schengenland

Zur Entgrenzung der europäischen Grenzpolitik

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Spätestens seit der faktischen Abschaffung des deutschen Asylrechts im Jahr 1993 hat sich die zunehmende Abschottung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten zu einem zentralen Politikfeld für die radikale Linke entwickelt. Mit Kampagnen, direkten Aktionen und internationalen Vernetzungen wie etwa im Rahmen der No-Border-Camps agieren Aktivist_innen inner- und außerhalb Europas gegen den Ausbau der sogenannten Festung Europa. Vor allem die 2005 gegründete europäische Grenzschutzagentur Frontex steht für die menschenverachtende Grenz- und Migrationspolitik der EU. Bei ihren Operationen im Mittelmeer und vor den Kanarischen Inseln verletzt sie systematisch das internationale Refoulement-Verbot, das einem Staat verbietet, einen Flüchtling in ein Land zurückzuschicken, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Aber auch die überfüllten Flüchtlingslager in Italien und Griechenland, die Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten sowie die extra-territorialen Lager und Kontrollsysteme vor den Toren der EU stehen immer wieder im Fokus linksradikaler wie auch bürgerrechtlicher Kritik. Gerade im Kontext der durch die sozialen und politischen Unruhen in Nordafrika ausgelösten Migrationsbewegungen nach Südeuropa und der militarisierten Antwort darauf ist noch einmal klar geworden, dass die EU lieber Tausende von Toten in Kauf nimmt, als ihre restriktive und menschenverachtende Grenz- und Migrationspolitik zurückzunehmen.

Grenzräume innerhalb der Grenzen

Die spektakulären und auch medial sehr präsenten Maßnahmen der EU zur Flüchtlingsabwehr stellen allerdings nur die Spitze des Eisbergs dar. Das physische Abdrängen von Flüchtlingsbooten durch die Frontex-Truppe, die hochtechnisierte Überwachung der Küsten und Grenzen in Süd- und Osteuropa und die Internierung und Abschiebung von Menschen, die es trotz alledem bis nach Europa geschafft haben, sind ‚nur’ der deutlich sichtbare Teil der europäischen Grenzpolitik. Sowohl auf europäischer Ebene als auch auf der Ebene der nationalen Mitgliedstaaten und ebenso der Länder und Städte gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Gesetzen und Institutionen, die die europäische Grenze auf unterschiedlichste Art und Weise produzieren und reproduzieren – fernab der ‚eigentlichen’ Außengrenze rund um den Schengenraum. Sie alle müssen als Bestandteil eines gesamteuropäischen Grenzregimes verstanden werden, das die EU zu einem riesigen Grenzraum macht, in dem Kontrolle und Überwachung schon heute beinahe omnipräsent sind.

Auf europäischer Ebene wird die Verschärfung des Grenzregimes derzeit auf der Grundlage des Stockholmer Programms vorangetrieben, eines von der Europäischen Kommission im Dezember 2009 verabschiedeten Strategiepapiers für sämtliche EU-weiten sicherheitspolitischen Maßnahmen bis 2014. Auf knapp 40 Seiten liegt hier der politische Aktions- und Bauplan vor, um ein nahezu lückenlos geschlossenes Überwachungssystem zu etablieren. Interne und externe Strategien sollen besser miteinander verknüpft werden – zum Zwecke der Effektivität von „Flüchtlingsbekämpfung“, wie es Angela Merkel 2009 so treffend herausrutschte, und weil es zwischen Mitgliedsstaaten und EU immer wieder zu Kompetenz- und Ressortstreitigkeiten kommt. Zentral ist dabei unter anderem der Ausbau des Europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR, einer Art Dachkonstruktion für unterschiedliche Überwachungssysteme (Satelliten, Kameras, Radar, Drohnen, Grenzsicherungsmaßnahmen) und Repressionsapparate (Abschiebelager, Rückübernahmeabkommen) zum Zwecke der Koordination und Aufrüstung derselben.1 Im Zuge dessen werden auch die Aktivitäten von Frontex und der European Gendarmerie Force (EGF) stärker eingebunden – (militärische) Einrichtungen, die als Träger einer „gemeinsamen Sicherheitskultur“ fungieren sollen – sowie das Europäische Polizeiamt (Europol), das mit dem Stockholmer Programm alle bisherigen rechtlichen, aber auch technischen Beschränkungen losgeworden ist.

Datenerfassungsmonster EU

Hinter dem Stockholmer Titel Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger verbirgt sich vor allem ein radikaler Kurs im Bereich der Datenerfassung, Datenzusammenführung, Datenverwaltung und Datenauswertung. Bei den EU-Bürokrat_innen läuft dies unter „Präventive Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung“ – womit die letzten Grenzen zwischen Migrations-, Sicherheitspolitik und Kriminalitätsbekämpfung aufgelöst werden. Gegen jegliche grundrechtlichen Einwände soll es nach dem „Prinzip der Verfügbarkeit“ möglich werden, sämtliche nationalen Datenbanken innerhalb der EU miteinander zu vernetzen. Unterschiedlichste Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten sollen Informationen einspeisen und auf den so generierten Datenpool zugreifen können. Zur Bewältigung der zu erwartenden Datenmenge wird eine neue Verwaltungsbehörde geschaffen, die Europol und Frontex untersteht und mittels Vermittlungsbeamt_innen in den nationalen Behörden „interoperieren“ soll. Nicht zuletzt lässt eine eigene Software zur „Auswertung“ und „Synthese der strategischen Informationen“ ahnen, wo der Trend trotz Datenschutzrhetorik hingeht: Wenn dieses europäische Datenerfassungsmonster erst einmal losgelassen ist, wird kaum jemand es mehr an die Kette legen können!

Während manche Mitgliedsstaaten noch Vorbehalte gegenüber der frei flottierenden Datenübermittlung äußern, hat der Deutsche Bundestag diesem System mit dem Gesetz zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität bravourös zugearbeitet: Bundespolizei, Zoll und Länderpolizeien können bereits jetzt auf Europol-Datenbanken zugreifen und diese auch selbst mit Information füttern: das betrifft das Schengener Informationssystem, das Zollinformationssystem, das Visa-Informationssystem und die EU-Fingerabdruck-Datenbank für Asylbewerber (Eurodac).

Ausweitung der Überwachung

Dass das Grenzregime der EU-Mitgliedsstaaten durch eine Kombination von brutaler Abwehr nach „außen“ und repressiver und nicht weniger gewaltförmiger Kontrolle nach „innen“ zu charakterisieren ist, bekommen derzeit vor allem Migrant_innen zu spüren. Aber die Verbindung aus „internen“ und „externen“ Sicherheitsstrategien, wie sie als „integrierter Ansatz“ dem Stockholmer Programm zugrunde liegen, ziehen den Kreis der Überwachung enger um die Gesamtheit der circa 500 Millionen Menschen, die in der EU leben. Mit der Einführung biometrischer Verfahren bei Grenzübertritten und einem Vorabgenehmigungssystem, mit dem man sich vor Antritt einer Reise registrieren muss, werden die Datensätze jedes_r Reisenden mittels Software mit den Datenbanken internationaler Verfolgungsbehörden auf potentielle Risiken abgeglichen. Wo diese Datensätze landen, ist genauso wenig ausgeführt, wie es Angaben zu Löschverfahren gibt.

Gerade die datentechnischen Entwicklungen haben sich bislang weitgehend abseits der öffentlichen Wahrnehmung abgespielt. Denn während sich Bundespolizist_innen im Einsatz, gekenterte Flüchtlingsboote und revoltierende Migrant_innen gut ins Bild setzen lassen, ist die Berichterstattung über Datenbanken und Behördenkooperationen meist wenig spektakulär. Die orwellsche Sprache der EU-Bürokraten tut das Ihrige dazu: Die massive Ausweitung der Datenerfassung wird zum europäischen Grundrechtsschutz umdekliniert und der Abbau interinstitutioneller Barrieren – sprich: die horizontale Gewaltenteilung als Instrument der Kontrolle staatlicher Macht – dient der „Wahrung von Freiheit, Sicherheit und Recht“.

Omnipräsente Grenze

Angesichts der albtraumartigen Entwicklungen auf EU-Ebene darf es nicht überraschen, dass es auch auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten einen klaren Trend hin zu mehr Kontrolle und Überwachung gibt. Um beim Beispiel der datengestützten Grenz- und Migrationskontrolle zu bleiben: mittlerweile gibt es in vielen europäischen Ländern Spitzelgesetze, denen zu Folge staatliche Behörden und zum Teil auch private Einrichtungen ausländerrechtlich relevante Informationen an die zuständigen Behörden weiterleiten müssen. In Deutschland zum Beispiel trat 2005 das Bundesgesetz zur Übermittlungspflicht in Kraft, in dem alle Behörden dazu verpflichtet werden, „personenbezogene Daten von Ausländern, Amtshandlungen, sonstige Maßnahmen gegenüber Ausländern und sonstige Erkenntnisse über Ausländer“ eigeninitiativ an die zuständige Ausländerbehörde weiterzuleiten.

Damit wird die Grenze an alle Orte ausgedehnt, an denen es zum alltäglichen Kontakt mit dem lokalen Staat kommt. Das Ergebnis ist perfide: Wer auch nur um eine Visumsverlängerung fürchten muss, wird einen großen Bogen um alle Ämter und Behörden machen. Ein weitgehender Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe ist die Folge. In Deutschland zum Beispiel steht man ohne Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürger- oder Bezirksamt auf dem Schlauch. Denn die Meldebescheinigung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme vieler öffentlicher und privater Leistungen. Schon für den Bibliotheksausweis oder eine Mitgliedschaft beim Videoverleih muss man in aller Regel einen amtlichen Nachweis des Wohnsitzes vorlegen. Auch für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt man eine Meldebescheinigung. Arzt- und Krankenhausbehandlungen oder der Schulbesuch der eigenen Kinder werden zum Problem.

In Italien gehen die neuen „Sicherheitsgesetze“ sogar noch einen Schritt weiter: Hier droht privaten Vermieter_innen bis zu drei Jahren Haft, wenn sie eine Wohnung an Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere geben; gleiches gilt für Arbeitgeber_innen, die Illegalisierte beschäftigen. Damit wird die Grenzsituation bis in die alltäglichsten Lebensbereiche des Wohnens und Arbeitens ausgedehnt und zivile Personen werden dazu gezwungen, hoheitliche Ausweiskontrollen vorzunehmen.

Lokale Politik – und Europa?

Kein Wunder, dass sich gerade auf lokaler Ebene auch innerhalb von Behörden und Verwaltungen Widerstände gegen die krasse Ausdehnung der Grenzkontrollen regen. In Deutschland versuchen viele Länder und Gemeinden, die vom Bund erzwungene Übermittlungspflicht wieder einzuschränken. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen 2008 einen Erlass an die Bezirksregierungen herausgegeben, in dem den Schulen untersagt wird, Meldebescheinigung, Ausweisdokumente oder Aufenthaltspapiere von Schüler_innen anzufordern. Mittlerweile haben Städte wie Hamburg und Berlin nachgezogen und zum Beispiel auch Krankenhäusern und Kliniken mitgeteilt, dass Patient_innendaten nicht der Übermittlungspflicht unterliegen. Angesichts solcher Ambivalenzen und Widersprüche gibt es derzeit auf lokaler Ebene auch für linksradikale Bündnisse und Kampagnen die Chance, kleine, aber wichtige ‚realpolitische’ Erfolge zu erringen – in den letzten Jahren zeigte sich dies unter anderem beim Zurückdrängen der Residenzpflicht in Berlin/Brandenburg oder auch bei den erfolgreichen Kampagnen zur Abschaffung des Gutscheinsystems für Flüchtlinge.

Was die EU-Ebene angeht, so sieht es derzeit allerdings düster aus. Denn um den Prozess der „Entgrenzung des EU-Grenzregimes“ langfristig aufzuhalten, reicht eine lokale Bündnispolitik nicht aus. Dazu wird es in jedem Fall ein starkes europäisches Immigrant Rights Movement brauchen, das linksradikale Gruppen, Flüchtlingsinitiativen und Bürgerrechtler_innen diesseits und jenseits der Schengengrenze zusammenbringt. Das aber ist bislang bestenfalls in seinen Umrissen erkennbar.

  • 1. Das heißt, es werden mehr Regionalbüros, Verbindungsbeamte, Eigenmittel, Technik- und Transportkapazität, Verfügungs- und Befehlsgewalt über nationale Kräfte geschaffen. Die notwendige Kooperation mit EU-Anrainerstaaten in der Zusammenarbeit mit Frontex und Eurosur wird weiterhin mittels Handelserleichterungen oder sonstigen Förderprogrammen im Rahmen von „Aktionsplänen“ der sogenannten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erkauft. ENP-„Aktionspläne“ werden seit 2005 mit Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, den besetzten palästinensischen Gebieten, Tunesien und der Ukraine umgesetzt. Die Umsetzung weiterer „Aktionspläne“ mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Libanon und Ägypten erfolgt seit 2006/2007.

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Erschienen in arranca! #45

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