Am 6.Januar 1993 wurde der Wiesbadener Antifaschist Gunther verhaftet, gegen 23.00 Uhr wurde sein Auto von einer Polizeistreife angehalten und Gunther unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruches festgenommen. Den Hintergrund bildete ein Treffen der verbotenen faschistischen Organisation „Deutsche Alternative" am gleichen Tag in Mainz. Das Treffen, welches sich in die zunehmenden faschistischen Aktivitäten im Rhein-Main-Gebiet einreiht, wurde von der Polizei ignoriert. Einige AntifaschistInnen versuchten gegen 19.30 Uhr ein Vorabtreffen der eigentlichen DA-Zusammenkunft aufzulösen, dabei wurden mehrere Nazis verletzt und zwei PKW-Scheiben zerstört. Obwohl es außer einem Stock im Wagen des 3 1/2 Stunden nach dem Vorfall in einer anderen Stadt festgenommenen Gunther kein „Beweismittel" gibt, wurde er tags darauf dem als „Hardliner" gegen Linke geltenden Haftrichter Pohlen vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Seine Beschwerde gegen den Haftbefehl wurde von der 1.Strafkammer des Landgericht Mainz als unbegründet abgewiesen, da sich ein dringender Tatverdacht ergäbe. Weiterhin hätten sich an Gunthers Kleidung Glassplitter gefunden, die von einem Fahrzeug stammen könnten, welches bei der Auflösung des Nazi-Treffen beschädigt wurde. Ebenso könnten die Splitter natürlich von jedem anderen bei PKWs üblichen Security-Glas stammen. Nach 5 Monaten Untersuchungshaft ist Gunther —unter Meldeauflagen— wieder auf freiem Fuß. Es wird wegen des Verdachts auf schweren Landfriedensbruch ermittelt, der eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vorsieht. Die gezielte Kriminalisierung linker Politik und antifaschistischer Organisierung liegt auf der Hand.